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Wir machen Tierschutz messbar!

Ob ein Tier leidet, lässt sich anhand bestimmter Kriterien erkennen. Das Tierschutzgesetz (TierSchG) schreibt bereits vor, dass gewerbliche Tierhalter*innen geeignete tierbezogene Merkmale (Tierschutzindikatoren) kontrollieren müssen (Paragraf 11 Absatz 8 TierSchG). Welche Merkmale bei diesen Eigenkontrollen erfasst werden sollen, hat die gesetzgebende Instanz nicht festgelegt.

Im Tierschutzlabel ist die Erfassung fest definierter tierbezogener Kriterien (TBK) hingegen vorgeschrieben – das macht Tierschutz messbar. Dies ermöglicht, Mängel zu erkennen und zu beeinflussen und ist ein wichtiges Werkzeug, um unser Ziel zu erreichen: Mehr Tierschutz. 

Für besonders wichtige Merkmale haben wir Grenzwerte festgelegt, die einzuhalten sind. Wird ein Grenzwert nicht eingehalten, muss der*die Tierhalter*in eigenständig oder unter Zuhilfenahme von Berater*innen und/oder Tierärzt*innen Gegenmaßnahmen ergreifen, um Verbesserungen für die Tiere herbeizuführen. 

Tierbezogene Kriterien (Auszug)

Unsere Tierarten