Wege ins Tierschutzlabel
Die Tierschutzlabel Systemkette
Voraussetzung für die Teilnahme am Tierschutzlabelsystem:
Ein abgeschlossener Markenlizenzvertrag
Tierschutzlabel "Für Mehr Tierschutz"
- Das TSL-System umfasst sämtliche Stufen der Produktion von Fleisch und Fleischwaren, Milch und Molkereiprodukten sowie Eiern.
- Das TSL-Zertifikat (Vermarktungserlaubnis in den TSL-Ketten) wird von unabhängigen Zertifizierungsstellen, nicht vom Deutschen Tierschutzbund selbst, vergeben.
- Die Einhaltung der TSL-Anforderungen auf den Betrieben wird von qualifizierten und geschulten Auditor*innen der unabhängigen Zertifizierungsstellen durchgeführt.
- Zur einzelbetrieblichen Vorbereitung der Erstzertifizierung sowie im folgenden begleitend bietet der Deutsche Tierschutzbund eine eigene Beratung der tierhaltenden Betriebe, Schlachthöfe und Verarbeitungsbetriebe an.
Vorbereitung des Erstaudits
- Ein Markenlizenzvertrag mit dem Deutschen Tierschutzbund für die jeweilige Vermarktungskette liegt vor.
- Ein Vertrag mit der Zertifizierungsstelle liegt vor.
- Herkunft der Tiere (aktuell für den Bereich Schwein): Die aufgestallten Ferkel müssen als TSL-lieferberechtigt zertifiziert sein.
- Absatzwege: Es muss möglich sein, die Anforderungen an den Transport einzuhalten (zum Beispiel weniger als vier Stunden Fahrzeit zum Schlachthof).
- Vor dem Erstaudit sollte ein*e TSL-Berater*in den Betrieb besucht haben.
- Terminabsprache mit der Zertifizierungsstelle für das Erstaudit.
Erstaudit
- Alle Kriterien der Richtlinie müssen eingehalten werden, zum Beispiel Stalleinrichtung, Dokumentation, Konformität der eingestallten Tiere
- Audit erfolgreich (keine/nur leichte Abweichungen) = Zertifikat und TSL-Vermarktung möglich
- Auditergebnis negativ (schwere oder K.O.-Abweichungen) = Zertifikat kann nicht ausgestellt werden (gegebenenfalls Nachkontrolle)
Folgeaudits
- unangekündigt
- entsprechend der jeweiligen Risikokategorie zwei- bis viermal jährlich, jeweils vier bis sechs Stunden
- Audit erfolgreich (keine oder leichte Abweichungen) = die Zertifizierungsstelle verlängert das Zertifikat
- Audit nicht erfolgreich mit schwerer Abweichung = sofortige Korrektur und Nachkontrolle
- Audit nicht erfolgreich mit K.O.-Abweichung = Zertifikatsentzug